Betriebskostenpauschale auf 400 € erhöht
Die Betriebskostenpauschale ist ab diesem Jahr auf 400 € angehoben worden. Dies wurde vom Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben. Die Freihaltepauschale wurde auf 50 € erhöht. Die Änderung gilt für den Veranlagungszeitraum ab 2023. Für die Steuererklärung für das Jahr 2022, die demnächst abgegeben werden muss, gilt diese Änderung nicht!
Mehr Informationen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Finanzministeriums Niedersachsen vom 14.04.2023.
Pressemitteilung des Bundesverbandes
Pressemitteilung des Nds. Finanzministeriums
Quelle: BVKTP