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„Beförderung mit dem Fahrrad in der Kindertagespflege“

Klimaneutral und umweltfreundlich - viele Kindertagespflegepersonen möchten ihre Tageskinder mit dem Fahrrad transportieren.
Mit der steigenden Popularität von Lastenfahrrädern sind in der Vergangenheit immer wieder Fragen zum Versicherungsschutz aufgetaucht.
Die Unfallkasse NRW hat hierzu im Juni 2023 die Handlungsanleitung „Beförderung mit dem Fahrrad in der Kindertagespflege“ veröffentlicht. Sie finden Sie auf der Internetseite der Unfallkasse (UK) Nordrhein-Westfalen.

Handlungsanleitung UK NRW „Beförderung mit dem Fahrrad in der Kindertagespflege“

Foto: Mark Stosberg | unsplash