Bundesweite Gesetzgebung
Welche bundesweiten Regelungen gestalten die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege? An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig bundesweit geltende Gesetze, Richtlinien, Empfehlungen und relevante Ausführungen. Es lohnt sich also, regelmäßig auf unserer Seite vorbeizuschauen!
Fakten und Empfehlungen 2023
Eintrag: 16.02.2023 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Die "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege", die vom BMFSFJ herausgegeben werden, sind wieder aktualisiert worden. Sie beinhalten die richtungsgebenden Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen und stehen zum kostenfreien Herunterladen zur Verfügung.
Fakten und Empfehlungen 2022
Eintrag: 11.02.2022 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wie in jedem Jahr hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch für 2022 die Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege aktualisiert. Die richtungsgebenden Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen stehen zum kostenfreien Herunterladen zur Verfügung.
SGB VIII Änderungen 2021: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Alle Änderungen des SGB VIII, die die Kindertagespflege betreffen, hat der Bundesverband für Kindertagespflege (BVKTP) für Sie zusammengestellt. Erläuterungen und Kommentare zu den Änderungen hat die Rechtsanwältin Iris Vierheller im Auftrag des Hess. Kindertagespflegebüros verfasst. Vom DiJuF gibt es eine allgemeine Übersicht zur SGB VIII-Reform und weitere Informationen sowie Begründungen und Ausführungen zur Reform finden Sie beim Deut. Bundestag.
SGB VIII - Änderungen in der KTP - BVKTP
SGB VIII Reform - Begründungen - Deutscher Bundestag
SGB VIII - Änderungen - Iris Vierheller
SGB VIII Reform - allg. Übersicht - DiJuF
Quelle: BVKTP, 07.05.2021 | HKTPB, NL 3/2021
Fakten und Empfehlungen 2021
Eintrag: 07.01.2021 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Wie in jedem Jahr wurden Anfang 2021 die "Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege" überarbeitet vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ) herausgegeben. Sie enthalten richtungsgebende Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis und Kostenbeiträgen.
Masernschutz-Gesetz
Schul- und Kitakinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).
Masernschutz-Gesetz im Wortlaut
FAQs vom Bundesgesundheitsministerium
FAQs vom BVKTP zum Masernschutz in der KTP
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Fakten und Empfehlungen 2020
Die aktuellen Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der in der Kindertagespflege sind zum 01.01.2020 aktualisiert worden. Was hat sich geändert? Veränderungen gab es bei den Bemessungsgrenzen, unter Pkt. 4 Vergütung und Pkt. 5. Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Neu aufgenommen wurde der Punkt 8. Masernschutzgesetz/Impfpflicht. Die detaillierte Beschreibung aller Neuerungen entnehmen Sie den Fakten und Empfehlungen 2020, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegeben werden und als verbindlich gelten.
Das Gute KiTa-Gesetz
Eintrag: 17.04.2019, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Mehr Qualität - weniger Gebühren
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Ganz neu dabei: Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz ist ein Instrumentenkasten für eine bessere Kinderbetreuung überall in Deutschland.
Verschiedene Wege für bessere Kinderbetreuung
Bund, Länder, Kommunen, Verbände und Wissenschaft haben gemeinsam erarbeitet, was für die Qualitätsentwicklung zentral ist: Dafür stehen die zehn Handlungsfelder des Gute-KiTa-Gesetzes.
Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet. Darum wählen die Länder die Handlungsfelder aus, in die investiert werden soll, und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Die 16 Bundesländer schließen mit dem Bund dazu individuelle Verträge.
So wird sichergestellt, dass der Entwicklungsbedarf jedes Landes berücksichtigt wird und die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird. Wenn alle Verträge geschlossen sind, fließen die Mittel als Umsatzsteuerpunkte an die Länder. Der Vertrag für die Umsetzung im Land Niedersachsen wurde am 11. Juni 2019 unterzeichnet. Lesen Sie hier, welche Vereinbarungen für Niedersachsen getroffen wurden. Gute KiTa-Vereinbarung für Niedersachsen
Fakten und Empfehlungen 2019
Eintrag: 20.03.2019 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die aktuellen Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege herausgegeben. Sie enthalten richtungsgebende Informationen zur Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Vergütung, Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pflegeerlaubnis (§43, SGB VIII) und Kostenbeiträgen.
Fakten und Empfehlungen 2019
Kindertagesbetreuung Kompakt
Eintrag vom: 29.03.2019 BMFSFJ
Die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ enthält Daten zum bundesweiten Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung, zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf auf und beleuchtet die Situation in den Ländern. Dabei werden die Altersgruppen der unter Dreijährigen, der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt und der Grundschulkinder in den Blick genommen. Die Datengrundlage bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik nach dem SGB VIII und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2017.