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Das ändert sich 2022 für Kindertagespflegepersonen

Sie gehören schon zu den jährlichen Routinen: Die Anpassungen der Rechnungsgrößen der Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge der Einkommenssteuer in der Kindertagespflege. In 2022 ändert sich folgendes:
Versicherungen
Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bei 1.096,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig. In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt bei 3,05% (mit eigenen Kindern), steigt für Kinderlose auf 3,4%, d.h. 33,45 € bzw. 37,28 €.Die Rentenversicherung bleibt bei 18,6 %, der Mindestbeitrag beträgt 83,70 €.
Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird erhöht und liegt 2022 bei 9.984,00 €, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.968,00 €. (Stand: 15.12.2021)

Quelle: BVKTP