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Unfallversicherung der Kinder in Kindertagespflege

Aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 19.06.2018 (B 2 U 2/17R) ändern die Unfallkassen ihre Verwaltungspraxis. Welche maßgebliche Veränderung es gibt, darüber informiert ...

... Rechtsanwältin Iris Vierheller auf Ihrer Internetseite. Wesentlich ist, dass Kinder in rein privater Kindertagespflege ohne Einbindung des örtlichen Jugendhilfeträgers nicht automatisch über die Kindertagespflegeperson unfallversichert sind, selbst wenn diese über eine Erlaubnis gemäß § 23, SGB VIII verfügen.
Nähere Infos lesen Sie hier: http://www.tagespflege-vierheller.de/Aktuelles und auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/kita_kinder/index.jsp