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Vertretung in der Kindertagespflege


Ein wichtiger Qualitätsfaktor in der Kinderbetreuung ist die Zuverlässigkeit des Betreuungsangebotes, auf die besonders berufstätige Eltern angewiesen sind. Da jede Tagespflegeperson erkranken oder aus anderen Gründen ausfallen kann, sind funktionierende Vertretungsregelungen in der Kindertagespflege von zentraler Bedeutung. Das Fehlen einer verlässlichen Vertretungsregelung ist für Eltern häufig ein Kriterium, ihr Kind lieber in einer Krippe betreuen zu lassen.

Der Bundesgesetzgeber hat den Anspruch auf Vertretung in § 23 SGB VIII Abs. 4 mit folgendem Wortlaut festgeschrieben: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“

Hierbei handelt es sich um einen klaren Auftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht an die Tagespflegeperson. Die Vertretungsperson muss nicht nur flexibel auf einen möglichen Einsatz reagieren können, sie muss auch gemäß § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sein. Ist die Vertretungsperson in eigenen oder angemieteten Räumen tätig, benötigt sie darüber hinaus laut § 43 Abs. 2 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis.

Die Sicherstellung der Ersatzbetreuung während der Ausfallzeiten muss hierbei den Umstand berücksichtigen, dass Tagespflegepersonen auch im Vertretungsfall nur maximal bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder aufnehmen können.

Die Broschüre des Nds. KTP-Büros zeigt auf, welchen Anforderungen und Bedürfnissen eine funktionierende Vertretungsregelung gerecht werden sollte. Dabei wird auf den Blickwinkel verschiedener Akteure eingegangen: auf die Tagespflegepersonen, die Eltern, die Fachberatung, die Jugendhilfeträger und vor allem auf die Kinder. Es werden unterschiedliche Modelle mit ihren Vorzügen sowie ihren Stolpersteinen vorgestellt. Für die notwendige Praxisnähe sorgen Referenzbeispiele diverser niedersächsischer Kommunen, die von ihnen erprobte Vertretungsformen beschreiben.

Die Broschüre wendet sich in erster Linie an Jugendhilfeträger und deren Fachberaterinnen und Fachberater. Die Ausführungen sind als Empfehlungen aus der Praxis für die Praxis zu verstehen – als Unterstützung für all jene, die in ihren Kommunen Vertretungsmodelle installieren oder weiterentwickeln möchten.

Broschüre Vertretungsmodelle NKTPB (Stand: 2016)